Basics im Umgang mit Leitern und Prüfung von Leitern

Basics im Umgang mit Leitern und Prüfung von Leitern Donato Muro Praxishandbuch für die Sicherheit an Arbeitsplätzen

Basics im Umgang mit Leitern Die Vorgaben zur Verwendung von Leitern und Tritten sind mehr als eine einfache Gebrauchsanweisung. Sie sind ein rechtlicher Rahmen für wirksamen Arbeitsschutz und eine belastbare Argumentationsbasis im Streitfall. In diesem Buch erfahren Sie alles zu den gesetzlichen Bestimmungen, ihrer korrekten Anwendung und wie Sie die Arbeitssicherheit gewährleisten können. Aus dem Inhalt: „ Grundlagen der Arbeitssicherheit „ Passende Leitern und passendes Zubehör „ Arbeitsanweisungen „ Prüfung und Wartung www.deichmann-fuchs.de ISBN 978-3-86198-418-4 € 12,95 [D] Donato Muro ist interdisziplinärer Sicherheitsingenieur mit Schwerpunkten auf Arbeitssicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Einführung 7 Welche Normen gelten bei der Verwendung von Leitern und Tritten in Deutschland? 11 Unfallzahlen – Unfallanalyse 19 Unterweisung 23 Arbeitssicherheit 27 Verantwortungsbereiche am Arbeitsort 35 Passende Leitern und passendes Zubehör 41 Arbeitsanweisungen 65 Der richtige Umgang mit Leitern 71 Prüfung und Wartung 77 Was tun bei Schäden? 83 Essentials für Prüfer von Leitern 87 Schnellübersicht

Schlusswort 95 Abbildungsverzeichnis 96 Stichwortverzeichnis 97

Vorwort 8 www.deichmann-fuchs.de Die Autoren Donato Muro studierte an mehreren deutschen Hochschulen. Er ist Naturwissenschaftler, Ingenieur und Jurist. Arbeitsschutz ist für ihn mehr Berufung als Arbeit. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gesundheit von Arbeitnehmern zu fördern und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Dabei möchte er den Arbeitsschutz so einfach und verständlich wie möglich vermitteln, um rechtssicheres Handeln von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zu fördern. Thymo Kant verfügt über breite Erfahrung im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie in der sicherheitstechnischen Betreuung komplexer Industrie- und Bauprojekte. Seine Schwerpunkte liegen in der Baustellenkoordination, im Brandschutz und in der Umsetzung rechtssicherer Arbeitsschutzmaßnahmen. Er ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo, Brandschutzbeauftragter und befähigte Person für elektrische Arbeitsmittel sowie Leitern, Tritte und Gerüste. Durch seinen betriebswirtschaftlichen Hintergrund verbindet er technisches Wissen mit effizientem Projektmanagement und klarem Verantwortungsbewusstsein.

Vorwort 9 www.deichmann-fuchs.de Vorwort Leitern kennt jeder. Die meisten von uns nutzen sie ganz selbstverständlich und denken kaum darüber nach, welche Risiken dabei entstehen können. Im privaten Umfeld mag das oft genügen. Im beruflichen Umfeld gelten klare rechtliche Vorgaben und bewährte Regeln. Eine zentrale Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung. Sie regelt die Bereitstellung und die Verwendung von Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern fallen nicht darunter, da sie nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung gelten. Die Vorgaben zur Verwendung von Leitern und Tritten sind keine einfache Gebrauchsanweisung. Sie sind ein rechtlicher Rahmen für wirksamen Arbeitsschutz und eine belastbare Argumentationsbasis im Streitfall. Daraus folgt Verantwortung im Alltag: Leitern und Tritte müssen regelmäßig geprüft werden. Beschäftigte müssen unterwiesen werden. Personen, die Leitern und Tritte prüfen, müssen fachkundig sein und ihr Wissen aktuell halten. Dieses Buch ist eine praktische Arbeitshilfe für alle, die im Beruf mit Leitern und Tritten zu tun haben. Es richtet sich an befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten. Es richtet sich ebenso an Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und an alle Beschäftigten, die Leitern sicher verwenden wollen. Donato Muro, Thymo Kant

1 Welche Normen gelten bei der Verwendung von Leitern und Tritten in Deutschland? Zusammenspiel verschiedener Regelwerke................................ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).................................................... 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)................................. 12 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)........................ 13 DGUV-Vorschriften und -Informationen..................................... 13 DIN- und DIN-EN-Normen............................................................ 14 Zusammenfassung: Gesetze, Vorschriften und Normen............ 15

Normen 12 www.deichmann-fuchs.de 1 Zusammenspiel verschiedener Regelwerke Die sichere Verwendung von Leitern und Tritten wird in Deutschland durch ein abgestimmtes Zusammenspiel staatlicher Gesetze, Verordnungen und technischer Regeln sowie der Vorschriften der Unfallversicherungsträger bestimmt. Dieses Regelwerk schafft den verbindlichen Rahmen für Arbeitgeber und Beschäftigte. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Das ArbSchG ist die zentrale gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Mit seinem Inkrafttreten wurde die Europäische Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel des ArbSchG ist es, die Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Schutzmaßnahmen zu sichern und zu verbessern. Herzstück des Gesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. In dieser bewertet der Arbeitgeber nicht die Person, sondern die Arbeitsbedingungen. Neben klassischen Gefährdungen – wie physikalischen, chemischen oder biologischen Einwirkungen – müssen auch organisatorische und menschliche Faktoren betrachtet werden. Dazu zählen etwa Arbeitsabläufe, Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Das ArbSchG verpflichtet die Arbeitgeber zu wirksamen Maßnahmen und gleichzeitig die Beschäftigten, umsichtig und sicher zu handeln. Auf Grundlage der §§ 18 ff. ArbSchG kann die Bundesregierung weitere Verordnungen erlassen, etwa die Betriebssicherheitsverordnung. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die BetrSichV setzt die Europäische Richtlinie 2009/104/EG (Arbeitsmittelrichtlinie) um. Sie regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und deren sichere Verwendung durch Beschäftigte. Leitern und Tritte gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle eingesetzten Leitern und Tritte dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, geprüft wer-

DGUV-Vorschriften und -Informationen 13 www.deichmann-fuchs.de 1 den und für die jeweilige Tätigkeit geeignet sind. Grundlage hierfür ist eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Leitern dürfen als Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn die Nutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel – wie Arbeitsbühnen oder Gerüste – nicht verhältnismäßig ist. Außerdem dürfen auf Leitern nur zeitweilige Arbeiten bis maximal zwei Stunden je Arbeitsschicht ausgeführt werden. Damit setzt die BetrSichV einen klaren Schwerpunkt auf Prävention und Verantwortung des Unternehmers. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Die TRBS konkretisieren die BetrSichV und beschreiben den allgemein anerkannten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene. Sie schaffen Rechtssicherheit: Wer die TRBS einhält, darf annehmen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben (sogenannte Vermutungswirkung). Für den Umgang mit Leitern und Tritten sind vor allem relevant: ▪ TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ → legt fest, wann Leitern als Zugang oder Arbeitsplatz zulässig sind, welche Standhöhen erlaubt sind, welche Anlegewinkel gelten und welche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind ▪ TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ → beschreibt Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ▪ TRBS 1203 „Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“ → definiert Qualifikation, Erfahrung und Fachkenntnisse, die eine befähigte Person für die Leiterprüfung haben muss DGUV-Vorschriften und -Informationen Neben staatlichem Recht gilt in Deutschland das autonome Recht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften sind diese Vorschriften ebenso verbindlich wie staatliche Regelungen. ▪ DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ legt die allgemeinen Pflichten von Unternehmern und Versicherten fest.

Normen 14 www.deichmann-fuchs.de 1 ▪ DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ konkretisiert diese Pflichten für Baustellen. ▪ DGUV-Information 208-016 (2022) „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ beschreibt ausführlich Auswahl, Einsatz, Prüfung, Instandhaltung und Unterweisungspflichten und ersetzt die frühere Ausgabe von 2007. Neu aufgenommen wurden: ▪ Leiterklassen für berufliche und private Nutzung nach DIN EN 131-2 ▪ Pflicht zu Quertraversen bei Anlegeleitern über drei Metern Länge ▪ Teleskopleitern und Glasreinigerleitern mit Stufen ▪ erweiterte Checklisten für Prüfungen und Instandhaltung ▪ neue Sicherheitspiktogramme und QR-basierte digitale Prüfmethoden Damit ist die DGUV 208-016 das wichtigste Nachschlagewerk für Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und befähigte Personen im Bereich Leitern und Tritte. DIN- und DIN-EN-Normen Das Deutsche Institut für Normung (DIN) entwickelt technische Normen, die europaweit als DIN-EN-Normen harmonisiert werden können. Sie gelten zwar in erster Linie für Hersteller, sind aber auch für Anwender eine wichtige Orientierung. Wesentliche Normen: ▪ DIN EN 131 Teile 1–7 – Leitern (Bauarten, Prüfungen, Kennzeichnung, Gelenkleitern, Teleskopleitern, Podestleitern) ▪ DIN EN 14183 – Tritte ▪ DIN 4567 Teile 1–4 – Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch (z. B. Dach-, Bau- und Obstbaumleitern) ▪ DIN EN 50528 und DIN EN 61478 – Isolierende Leitern für Arbeiten an elektrischen Anlagen Diese Normen stellen sicher, dass Leitern in Deutschland und Europa nach einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gefertigt werden.

Zusammenfassung: Gesetze, Vorschriften und Normen 15 www.deichmann-fuchs.de 1 DIN/ DIN EN-Normen DGUV-Vorschriften & Informationen (1, 38,208-016) TRBS 2121, 1201, 1203 BetrSichV ArbSchG, ProdSG Abbildung 1: Normenpyramide (Quelle: D. Muro) Zusammenfassung: Gesetze, Vorschriften und Normen Beim Einsatz von Leitern und Tritten sind insbesondere zu beachten: ▪ ArbSchG ▪ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ▪ BetrSichV ▪ TRBS 2121 Teil 2, 1201, 1203 ▪ DGUV-Vorschriften und -Informationen (1, 38, 208-016) ▪ DIN- und DIN-EN-Normen (DIN EN 131, DIN EN 14183, DIN 4567 usw.) Gemeinsam bilden sie das rechtliche und technische Fundament für den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten in Deutschland. Wer diese Regelwerke kennt und anwendet, arbeitet auf dem aktuellen Stand der Technik – und sorgt dafür, dass jeder Aufstieg sicher bleibt.

Normen 16 www.deichmann-fuchs.de 1 Regelwerk Schwerpunkt/Inhalt Bedeutung für Leitern und Tritte ArbSchG Grundgesetz des Arbeitsschutzes, Gefährdungsbeurteilung, Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten schafft den rechtlichen Rahmen für alle Maßnahmen rund um die sichere Verwendung von Leitern (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Organisation) ProdSG Sicherheit von Produkten beim Inverkehrbringen, Hersteller- und Importeurspflichten, CE-Kennzeichnung stellt sicher, dass Leitern und Tritte nur dann auf den Markt kommen dürfen, wenn sie grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen; Bezugspunkt für Normen wie DIN EN 131 BetrSichV Bereitstellung und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln; Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, besondere Anforderungen bei Absturzgefahr regelt, wann Leitern als Arbeitsmittel zulässig sind (zeitweilige Arbeiten, Verhältnismäßigkeit), fordert Prüfung, Instandhaltung und Unterweisung der Beschäftigten TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ Einsatzgrenzen, Standhöhen, Anlegewinkel, Schutzmaßnahmen konkretisiert die BetrSichV für Leitern, legt fest, wann Leitern als Zugang bzw. Arbeitsplatz erlaubt sind und welche technischen/organisatorischen Maßnahmen notwendig sind TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Art, Umfang und Fristen von Prüfungen beschreibt, wie Leitern und Tritte zu prüfen sind (Prüfumfang, Prüffristen, Dokumentation) und schafft Rechtssicherheit für Prüfkonzepte im Betrieb

Typische Fehler in der Praxis 33 www.deichmann-fuchs.de 4 Abbildung 8: Alle Grundsätze der Arbeitssicherheit beachtet? (Quelle: D. Muro)

Arbeitssicherheit 34 www.deichmann-fuchs.de 4 Abbildung 9: Es biegt sich nicht nur die Leiter, sondern auch der Grundsatz der Arbeitssicherheit. (Quelle: D. Muro) Fazit: Leitern sind praktische Hilfsmittel, aber kein Ersatz für sichere Arbeitsplätze. Wer ihre Grenzen kennt und sie verantwortungsvoll nutzt, vermeidet unnötige Risiken. Arbeitssicherheit bedeutet hier vor allem: die richtige Auswahl des Arbeitsmittels, die konsequente Prüfung und Unterweisung sowie eine Kultur der Aufmerksamkeit. Nur so wird aus Routine echte Sicherheit.

Leitergrößen 55 www.deichmann-fuchs.de 6 Diese Abstände sind keine Empfehlungen, sondern sicherheitsrelevante Mindestwerte. Sie orientieren sich an den Vorgaben der DGUV-Information 208-016 und der DIN EN 131. Arbeitshöhe, Reichhöhe und Standhöhe Die Höhe, die mit einer Leiter erreicht werden kann, hängt von ihrer Bauform ab: ▪ Arbeitshöhe = Standhöhe + circa 1,50 Meter (entspricht der Höhe, in der man mit ausgestreckten Armen arbeiten kann) ▪ Reichhöhe = Standhöhe + circa zwei Meter (maximale Griffhöhe bei aufrechter Haltung) Hersteller geben diese Werte in ihren Produktinformationen meist an. Die Kenntnis dieser Unterscheidung hilft, Fehlentscheidungen bei der Auswahl zu vermeiden. Abbildung 11: Standhöhe, Arbeitshöhe, Reichhöhe (Quelle: D. Muro)

Passende Leitern und passendes Zubehör 56 www.deichmann-fuchs.de 6 Richtwerte für typische Leiterarten Stufenstehleitern mit Plattform Größe Stufen/ Sprossen Reichhöhe (ab Podest gemessen) klein 3 circa 2,75 Meter mittel 4 circa drei Meter groß 5 circa 3,25 Meter Beidseitig besteigbare Stehleitern Größe Stufen/ Sprossen Reichhöhe (ab dritt- bis fünftoberster Stufe) klein 5 circa 2,75 Meter mittel 6 circa drei Meter groß 7 circa 3,25 Meter Hinweise zur praktischen Auswahl 1. Nicht improvisieren: Zwei übereinandergestellte Leitern sind keine längere Leiter. 2. Immer stabil stehen: Die Leiter darf nicht gegen glatte Flächen (z. B. Glas) oder lose Untergründe gelehnt werden. 3. Sicher übersteigen: Beim Wechsel auf eine höhere Ebene die Leiter so positionieren, dass der Körper beim Übergang stabil gehalten werden kann. Reichhöhe berechnen: Bei Anlegeleitern gilt: ▪ Arbeitshöhe ≈ 0,75 × Leiterlänge (bei 70 Grad Anstellwinkel) Beispiel: Eine vier Meter lange Leiter ermöglicht eine Arbeitshöhe von etwa drei Metern. Leiter nicht zu steil oder zu flach aufstellen: zu flach = Wegrutschgefahr zu steil = Kippgefahr

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