In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass Betreiber von Verkehrsflächen nicht permanent verpflichtet sind, Absperrpfosten auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen (7 U 3/25). Damit wiesen die Richter die Berufung eines Autofahrers zurück, dessen Fahrzeug durch einen beschädigten Absperrpfosten zu Schaden gekommen war.
Ein Golf fuhr in den Baustellenbereich einer Straße in Hannover und wurde dabei schwer beschädigt. Die Versicherung der Fahrerin verklagte daraufhin die Bauunternehmen aufgrund mangelhaft ausgeführter Verkehrssicherung. Nun entschied das OLG Celle (14 U 85/24) abschließend über den Fall.
Radarkontrollen gelten als unverzichtbares Instrument, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie sollen Autofahrer im Idealfall sensibilisieren und zukünftiges Fehlverhalten verhindern. Um noch mehr Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, werden seit einiger Zeit Blitzermarathons veranstaltet.