Der Art. 66 DSGVO beschreibt das sogenannte Dringlichkeitsverfahren für den Fall, dass dringender Handlungsbedarf besteht und ein Kohärenzverfahren oder die Zusammenarbeit zwischen der federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden zu langwierig wäre.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 16. Juni 2025 eine Musterrichtlinie für Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich beschlossen.
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen eines groben Verstoßes gegen seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen
Erfolgt eine vollautomatisierte Absage an Bewerber aufgrund einer KI-Anwendung, handelt es sich um eine automatisierte Einzelentscheidung, die gemäß Art. 22 DSGVO verboten ist. Fällt dagegen der Unternehmer aufgrund eines Rankings der Bewerberdaten durch ein System letztlich selbst die Entscheidung, welche Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, so ist der Tatbestand des Art. 22 DSGVO nicht erfüllt.1)