Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 21/975) ihr Engagement zur Förderung des Fußverkehrs und zur Umsetzung der nationalen Fußverkehrsstrategie (FVS). Sie hebt hierbei hervor, dass 26 Prozent aller Wege in Deutschland ausschließlich zu Fuß zurückgelegt werden und der Fußverkehr als integraler Bestandteil nachhaltiger, sozial gerechter Mobilität gilt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 24. Juni 2025 (8 B 97/25) entschieden, dass die von der Stadt Essen im Bereich der Rüttenscheider Straße ergriffenen verkehrsregelnden Maßnahmen zur Beschränkung des Kfz-Durchgangsverkehrs – einschließlich der Einrichtung von Einfahrtverboten und Abbiegegeboten – vorläufig Bestand haben dürfen.
Die Bundeswehr und die Autobahn GmbH des Bundes haben eine neue, bundesweit einheitliche Vereinbarung für Militärschwertransporte unterzeichnet. Die am 30. Juni in Berlin geschlossene Regelung ersetzt die bisher unterschiedlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer und schafft klare Rahmenbedingungen für militärische Transporte auf dem deutschen Autobahnnetz.