Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil (06.06.2024, Az.: BVerwG 3 C 5.23) zu einem langjährigen Streit um das Parken auf Gehwegen entschieden. Geklagt hatten die Anwohner von drei Bremer Straßen. Sie verlangten ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten gegen Fahrzeuge, die verbotswidrig aufgesetzt auf den Gehwegen in ihren Straßen geparkt sind.
Andauernde Frostperioden setzen Straßen stark zu, da die kältebedingte Rissbildung die Lebensdauer der Fahrbahnen erheblich verkürzt. Das Staatliche Bauamt Passau hat daher die OTH Regensburg beauftragt, die Ursachen zu untersuchen und Lösungen zur Verlängerung der Lebensdauer der Straßen zu finden.
Unfälle sorgen im Regelfall für einen Wertverlust an dem beschädigten Gegenstand. Dies gilt zwangsläufig für Sicherungselemente auf Autobahnen wie z. B. Leitplanken und Anpralldämpfer. Doch welcher Wert muss bei einem Unfall ersetzt werden?