Cloud Computing stellt zumeist – soweit die Cloud nicht vom nutzenden Unternehmen bzw. einer Behörde in Form einer Private Cloud selbst betrieben wird – eine Art der Auftragsverarbeitung (in Form eines Outsourcings) dar.
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In einem kürzlich ergangenen Beschluss wies das VGH München die Forderung einer Grundstückseigentümerin zurück. Sie hatte versucht, rechtliche Schritte gegen die Aufforderung zur Entfernung von Absperrungen auf einem öffentlich gewidmeten Geh- und Radweg, der über ihr Grundstück führt, zu stoppen.
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