Die Beteiligung an Kosten für den Straßenausbau ist für Kommunen und Anwohner ein Reizthema, welches nicht selten vor Gericht landet.
Der in Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgesehene Schadenersatzanspruch erfüllt ausschließlich eine Ausgleichsfunktion, da eine auf diese Bestimmung gestützte Entschädigung in Geld es ermöglichen soll, den erlittenen Schaden in vollem Umfang auszugleichen.
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Baudenkmäler unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen nicht ohne Weiteres umgebaut werden. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf frühneuzeitliche Kirchenwege, wie das OVG Münster feststellt.
Eine betroffene Person muss das Vorliegen eines durch einen Verstoß gegen die DSGVO verursachten Schadens nachweisen, ohne dass dieser Schaden jedoch einen gewissen Schweregrad erreichen müsste.
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Der Überwuchs von Hecken und Bäumen beschäftigt regelmäßig deutsche Gerichte. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun in einem weiteren Verfahren, dass Teile von Pflanzen, die in das Lichtraumprofil einer öffentlichen Straße hineinragen, als Sondernutzung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 StrWG NRW betrachtet werden können.
Im Zuge eines Bewerbungsverfahrens darf ein Arbeitgeber Internetrecherchen zu den Bewerbern durchführen. Diese müssen allerdings darüber informiert werden.
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Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied kürzlich, dass ein zeitlich beschränktes Verkehrsverbot für Motorräder auf bestimmten Streckenabschnitten eine zulässige Beschränkung des Gemeingebrauchs gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 StVO darstellt.
Für die Untersuchung mehrerer ähnlicher/gleichartiger Verarbeitungsvorgänge (im Hinblick auf die Art, den Umfang, die Umstände, den Zweck und die Risiken) mit ähnlich hohen Risiken kann eine einzige Abschätzung vorgenommen werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 DSGVO).
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Sowohl die Erhebung öffentlich zugänglicher Daten als auch die der Übersendung eines Werbeschreibens zugrundeliegende Verarbeitung der Daten kann in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DSGVO erfolgen.
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Hotspots sollten immer als unsicheres Netz betrachtet werden, zum einem, da das dort vorhandene Sicherheitsniveau von außen nur schwer einzuschätzen ist und zum anderen, da die meisten Hotspots ihre Dienste in Form sogenannter Shared-Networks (gemeinsame Netzwerke) anbieten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) plant, Bauprojekte auf Bundesautobahnen zu verbessern.
Am 27. März 2024 wurde erneut ein Referentenentwurf zur Änderung des BDSG veröffentlicht.
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