Aus Sicht der DSGVO ist die Anonymisierung ein technisches Verfahren, das auf personenbezogene Daten angewendet wird, damit natürliche Personen nicht oder nicht mehr identifiziert werden können.
Früher waren sie weit verbreitet – runde gelbe Schilder mit einem schwarzen Panzer und schwarzen Pfeilen, meist aufgestellt vor Brücken. Sie gaben an, welche Panzer mit welcher Gewichtsklasse eine Stecke oder eine Brücke insbesondere bei gleichzeitigem Gegenverkehr überqueren konnten. Diese Funktion ist heute vielen unbekannt, zumal die Schilder Schritt für Schritt aus dem öffentlichen Verkehrsraum verschwanden.
Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage einfach umstößt, um Messungen zu verhindern, begeht eine Straftat, auch wenn das Gerät dabei unbeschädigt bleibt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bestätigt.
Eine Kündigungsschutzklage kann auch dann nachträglich zugelassen werden, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin erst nach Ablauf der Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfährt – sofern sie die verspätete Klageeinreichung nicht selbst zu verantworten hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil bestätigt.
Getroffene Sicherheitsmaßnahmen müssen geeignet sein, ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Es ist nicht ausreichend, wenn nur diverse Maßnahmen schlagwortartig benannt werden.
Straßen sowie Geh- und Radwege sind grundsätzlich so anzulegen und einzurichten, dass Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gewährleistet sind. Daraus lässt sich aber kein individuelles Recht auf Schutz ableiten, wie ein Fußgänger nun vor dem OVG Mannheim erfahren musste.
Die Berichtigung von Daten betreffend die Geschlechtsidentität darf nicht vom Nachweis einer Operation abhängig gemacht werden.
Im Notfall kann eine Blutspende Leben retten, weshalb Zeit ein entscheidender Faktor ist. Doch dürfen Fahrzeuge, die Granulozyten (Weiße Blutkörperchen) transportieren, auch Sonderrechte wie Blaulicht in Anspruch nehmen?
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) soll als unabhängige Einrichtung die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten EU fördern, die Kooperation sowie die Koordination der Aufsichtsbehörden gewährleisten und die Europäische Kommission beraten.
In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass Betreiber von Verkehrsflächen nicht permanent verpflichtet sind, Absperrpfosten auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen (7 U 3/25). Damit wiesen die Richter die Berufung eines Autofahrers zurück, dessen Fahrzeug durch einen beschädigten Absperrpfosten zu Schaden gekommen war.
Anfragen können nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne der DSGVO eingestuft werden, da die Ausübung der in der DSGVO vorgesehenen Befugnis voraussetzt, dass die Aufsichtsbehörde das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zu den Sorgfaltspflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Überprüfung von Fristen gelockert. In einem am 20. Februar 2025 verkündeten Urteil entschied der Sechste Senat, dass sich Anwältinnen und Anwälte bei der Prüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen grundsätzlich auf die Vermerke in der Handakte verlassen dürfen und nicht zusätzlich den Fristenkalender kontrollieren müssen.