Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zu den Sorgfaltspflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Überprüfung von Fristen gelockert. In einem am 20. Februar 2025 verkündeten Urteil entschied der Sechste Senat, dass sich Anwältinnen und Anwälte bei der Prüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen grundsätzlich auf die Vermerke in der Handakte verlassen dürfen und nicht zusätzlich den Fristenkalender kontrollieren müssen.
Ein Golf fuhr in den Baustellenbereich einer Straße in Hannover und wurde dabei schwer beschädigt. Die Versicherung der Fahrerin verklagte daraufhin die Bauunternehmen aufgrund mangelhaft ausgeführter Verkehrssicherung. Nun entschied das OLG Celle (14 U 85/24) abschließend über den Fall.
Bei automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO kann die betroffene Person vom Verantwortlichen „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ verlangen.
Radarkontrollen gelten als unverzichtbares Instrument, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie sollen Autofahrer im Idealfall sensibilisieren und zukünftiges Fehlverhalten verhindern. Um noch mehr Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, werden seit einiger Zeit Blitzermarathons veranstaltet.
Gemäß dem Erwägungsgrund 38 der Datenschutz-Grundverordnung verdienen Kinder (eine Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen wird nicht gezogen) bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben, die sich mit der Differenzierung von Nachtzuschlägen befassten. Die Karlsruher Richter betonten dabei die besondere Bedeutung der Tarifautonomie und stellten klar, dass staatliche Gerichte nur eingeschränkt in tarifliche Regelungen eingreifen dürfen.
Die KI-Verordnung zielt darauf ab, den Einsatz von KI sicherer zu machen und sicherzustellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind.
Ein Autofahrer kollidierte zur Karnevalszeit in Hanau mit einem Beschwerungsblock eines mobilen Verkehrsschildes. Der Unfall verursachte erheblichen Sachschaden am PKW, weshalb der Fahrer die Stadt auf Schadensersatz verklagte, da diese gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe. Nun entschied das LG Hanau über den Fall.
Nach Ansicht des OLG Schleswig-Holstein ist eine reine Transportverschlüsselung beim Versand von geschäftlichen E-Mails mit personenbezogenen Daten zwischen Unternehmer und Kunden bei einem hohen finanziellen Risiko durch Verfälschung der angehängten Rechnung nicht ausreichend und kann keinen „geeigneten“ Schutz im Sinne der DSGVO darstellen. Vielmehr muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen.
Arbeitgeber sind berechtigt, Entgeltabrechnungen digital bereitzustellen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein digitales Mitarbeiterpostfach grundsätzlich eine zulässige Form der Abrechnung darstellt, solange berechtigte Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigt werden.
Art. 26 Abs. 1 Satz 2 DSGVO sieht vor, dass gemeinsam Verantwortliche in einer Vereinbarung in transparenter Form festlegen, wer von ihnen welche Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt.
Ein Stau der anderen Art sorgt in Berlin nach Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) für Schäden in Millionenhöhe. Weil ein Dienstleister bei der Bearbeitung von Verstößen gegen die Verkehrssicherheit nicht hinterherkommt, müssen viele Verfahren eingestellt werden.