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Brückensanierungen nicht im Zeitplan

Laut BRH wurden im März 2022 rund 8.100 Teilbauwerke von Autobahnbrücken etwa ein Drittel aller untersuchten Teilbauwerke an Autobahnen sowie rund 3.000 Teilbauwerke an Bundesstraßen als modernisierungsbedürftig eingestuft. Das BMDV legte daraufhin ein Modernisierungsprogramm auf, das vorsieht, zunächst rund 5.000 besonders marode Teilbauwerke zu sanieren. Ab 2026 sollen jährlich 400 Teilbauwerke modernisiert werden, um das Zieljahr 2032 zu erreichen.

Zahl der Modernisierungen rückläufig
Nach Einschätzung des BRH hätte die Autobahn GmbH jedoch bereits seit 2022 jährlich mehr als 450 Teilbauwerke sanieren müssen, um im Zeitplan zu bleiben. Tatsächlich wurden in den letzten drei Jahren nur etwa 40 Prozent der vorgesehenen Menge modernisiert. Die Zahl der jährlich fertiggestellten, den Programmkriterien entsprechenden Brückenmodernisierungen, ist zudem rückläufig. Für 2024 waren 280 Modernisierungen geplant, tatsächlich wurden laut BRH jedoch nur 69 Teilbauwerke fertiggestellt.
Der BRH kritisiert zudem, dass das BMDV in seiner im September 2024 veröffentlichten positiven Zwischenbilanz fälschlicherweise alle fertiggestellten Teilbauwerke als Programmerfolg gewertet habe, obwohl mehr als die Hälfte davon nicht den Programmkriterien entspreche. Auch werde der Umfang des Programms zu niedrig angegeben, was den Erfolg zu positiv erscheinen lasse.

Brückenmodernisierung muss gesondert betrachtet werden

Ein weiteres Problem sieht der BRH in der Intransparenz der Haushaltsmittel: Die Mittel für die Brückenmodernisierung seien im Bundeshaushalt nicht klar ausgewiesen, und die Autobahn GmbH könne nicht beziffern, wie viel tatsächlich jährlich ausgegeben wurde. Der BRH empfiehlt daher, im Bundeshaushalt einen eigenen Titel für die Brückenmodernisierung einzurichten.

Welche Rolle spielt das Sondervermögen?

Unklar bleibt zudem, ob und in welchem Umfang das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Verkehrsinfrastruktur und speziell für die Brückenmodernisierung genutzt werden kann. Auch bei Mitteln aus dem Sondervermögen sei eine verbindliche Haushaltsveranschlagung notwendig.

Quelle: Bundestag.de

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