Die aktuellen vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Verkehrsunfallbilanz 2025 zeigen einen leichten Anstieg der Verkehrstoten gegenüber dem Vorjahr.
Nach dem Inkrafttreten der DSGVO gingen bei der irischen Aufsichtsbehörde, der Data Protection Commission, Beschwerden von Nutzern und Nichtnutzern des Messengerdienstes „WhatsApp“ in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch dieses Unternehmen ein.
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Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz nimmt eine weitere Hürde. Der Entwurf, der einen umfassenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten vorsieht, liegt nun dem Bundestag vor.
Mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (Az. 18 L 2261/25) hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung abgelehnt. Streitgegenstand war ein Verkehrsversuch mit veränderter Verkehrsführung und Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet. Antragsteller wollten erreichen, dass die Maßnahme bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt wird.
Beim Versand von Schreiben kommt es immer wieder zu Fehlern von Seiten der eigenen Mitarbeiter. Dies gilt es soweit wie möglich durch die folgenden Maßnahmen zu verhindern:
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 11.11.2025 seinen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025 (Berichtszeitraum: 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025) veröffentlicht.
Die längst mögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, wird nicht durch die Löschungsfrist von Eintragungen anderer Art über die jeweilige Forderung im öffentlichen Register vorgegeben.
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Die Bundesregierung plant die rasche Einführung und Umsetzung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG). Am Montag, den 26. Januar 2026, findet dazu im Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt.
Die Bundesregierung hatte vor der Weihnachtspause das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um einen grundlegenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu initiieren. Ziel ist es, marode Brücken, überlastete Schienen und sanierungsbedürftige Wasserstraßen zügiger zu sanieren und auszubauen. Doch nicht alle sind damit glücklich.
Das BAG entscheidet: Trotz Betriebsvereinbarung haftet der Arbeitgeber wegen unzulässiger Datenübermittlung. DSGVO-Verstoß führt zu Schadenersatz für den Arbeitnehmer.
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Der Bund hat die Baufreigabe für insgesamt 23 Straßenbauprojekte erteilt. Damit können in den kommenden Monaten wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Bundesfernstraßennetzes starten.
Eine Einwilligung muss gemäß Art. 4 Nr. 11 DSGVO in informierter Weise (in Kenntnis der Sachlage) abgegeben werden, damit der Betroffene die Auswirkungen seiner Einwilligungserklärung überschauen kann.
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