Anpassung der Qualifikationen für Berufskraftfahrer

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorgelegt.

Mit dem Gesetzentwurf (Drucksache 21/1862) sollen insbesondere Regelungen zur Einführung und Verwaltung digitalen Unterrichts geschaffen, Datenschutzpräzisierungen vorgenommen sowie Behördenrechte zur Stornierung fehlerhafter Registereinträge gestärkt werden. 

Damit sollen Qualität, Rechtssicherheit und Transparenz in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gestärkt werden. Zu den zentralen Inhalten des Gesetzentwurfs zählen:

Einführung digitalen Unterrichts (e-Learning) in der Weiterbildung
Der Entwurf ergänzt das BKrFQG um Regelungen zur Speicherung von Daten über digitalen (synchronen oder asynchronen) Unterricht im Rahmen der Weiterbildung. 

Klarstellungen zur Meldepflicht und Unterrichtsarten
Ausbildungsstätten müssen künftig nicht nur Präsenzunterricht melden, sondern auch Art und Umfang des digitalen Unterrichts (synchron vs. asynchron) offenlegen. Darüber hinaus verpflichtet der Entwurf sie, Abweichungen oder kurzfristige Änderungen spätestens einen Werktag im Voraus schriftlich oder elektronisch den zuständigen Behörden mitzuteilen. 

Stornierung von unberechtigten Einträgen durch Behörden
Anerkennungsbehörden sollen künftig berechtigt sein, zu Unrecht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragene Daten (etwa aus fehlerhaft gemeldetem Unterricht) zu stornieren. Insbesondere wenn Ausbildungsstätten eine Aufforderung zur Korrektur nicht erfüllen oder ihre Anerkennung entzogen wurde, soll eine automatische Löschung möglich werden.

Erweiterte Befugnisse zur Datenübermittlung und Registernutzung
Das Gesetz sieht vor, dass die im Register gespeicherten Daten automatisiert an Behörden und Stellen übermittelt werden dürfen, etwa zur Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen, Prüfungsinstanzen oder Kontrollen.