Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr beschlossen. Ziel ist die Umsetzung der verschiedenen EU-Richtlinien sowie die Förderung digitaler Mobilitätsdienste und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Das neue Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG) ersetzt das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2013 und schafft einen umfassenden nationalen Rahmen für die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von IVS sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Es regelt unter anderem:
- Die Bereitstellung sicherheitsrelevanter Verkehrsdaten (z. B. zu Falschfahrern, Hindernissen, Baustellen) über den Nationalen Zugangspunkt „Mobilithek“
- Die Pflicht zur Digitalisierung und maschinenlesbaren Bereitstellung von statischen und dynamischen Verkehrsinformationen bis Ende 2025
- Die Einführung eines automatisierten Systems zur Datenqualitätsverbesserung
- Die Verpflichtung zur Abgabe von Eigenerklärungen durch Dateninhaber zur Einhaltung technischer Standards
- Die Erweiterung der Datenbereitstellungspflicht auf den Schienenverkehr, insbesondere zur Auslastung von Fahrzeugen
Zur Koordination wird eine Nationale Stelle bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eingerichtet, die unter anderem die Qualitätssicherung und die Berichterstattung an die EU übernimmt.
Quelle: BMV.de