Fahrverbot für Motorräder auf gefährlichen Straßen zulässig

Nicht jede Straße ist bedingungslos für jedes Verkehrsmittel geeignet. Straßenverkehrsbehörden haben das Recht, die Nutzung einzuschränken, wenn es zu Unfallhäufungen kommt. So auch in einem aktuellen Fall der Stadt Rinteln.

Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Hannover (7 B 5083/25) hat den Eilantrag eines Motorradfahrers gegen das Befahrungsverbot der „Unabhängigkeitsstraße“ (K74) in Rinteln abgelehnt. Der Antragsteller wollte erreichen, dass er die Strecke weiterhin nutzen darf.

Gründe für das Verbot

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Unfallstatistik: Zwischen 2019 und 2022 ereigneten sich auf der K74 insgesamt 23 Unfälle, an denen Motorräder beteiligt waren. Die Stadt Rinteln sieht darin eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit. Das sah auch das VG Hannover so und schloss Ermessensfehler aufgrund der Häufigkeit aus. 

Details zur Regelung

Das geplante Verbot gilt nicht ganztägig, sondern ist zeitlich eingeschränkt: Motorräder dürfen die Strecke zwischen 14:00 und 22:00 Uhr nicht befahren. Mopeds sind von der Regelung ausgenommen.

Einschätzung des Gerichts

Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine milderen Mittel, um die Unfallgefahr zu reduzieren. Die Maßnahme sei verhältnismäßig und diene dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Quelle: verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de