Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Deutschland fit machen, doch Verbände sind skeptisch

Die Bundesregierung hatte vor der Weihnachtspause das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um einen grundlegenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu initiieren. Ziel ist es, marode Brücken, überlastete Schienen und sanierungsbedürftige Wasserstraßen zügiger zu sanieren und auszubauen. Doch nicht alle sind damit glücklich.

Das Gesetz schafft ein einheitliches Verfahrensrecht und reduziert Dopplungen – insbesondere zwischen Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren. Dadurch können Projekte in Zukunft monatelang schneller realisiert werden. Zudem werden verbindliche Fristen eingeführt und Prüfungen, etwa Umweltverträglichkeitsstudien für kurze Bahnstrecken unter 60 km, entfallen. 

Digitalisierung als Effizienztreiber
Planfeststellungsverfahren werden konsequent digital umgesetzt („digital only“), unterstützt durch BIM (Building Information Modeling) und KI in der Einwendungsbearbeitung. Behörden und Unternehmen sollen so rund 30 % schneller agieren können. Vorhaben wie Autobahnneubauten, Brückenersatz, Schienenausbau und Lkw-Parkplätze erhalten den Status „überragendes öffentliches Interesse“. Auch Projekte mit sicherheits- oder verteidigungsrelevanter Bedeutung werden bevorzugt behandelt.

Umweltverbände skeptisch

Gegen die Pläne stellen sich aber u. a. der NABU und BUND. Für die Verbände stellt das Gesetz einen tiefgreifenden Eingriff in die Standards des Umweltschutzes dar. Daneben kritisieren sie die Ausrichtung, alle Verkehrsmittel gleichermaßen zu fördern, statt sich auf die Schiene zu konzentrieren.