Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Deutschland fit machen, doch Verbände sind skeptisch
Das Gesetz schafft ein einheitliches Verfahrensrecht und reduziert Dopplungen insbesondere zwischen Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren. Dadurch können Projekte in Zukunft monatelang schneller realisiert werden. Zudem werden verbindliche Fristen eingeführt und Prüfungen, etwa Umweltverträglichkeitsstudien für kurze Bahnstrecken unter 60km, entfallen.
Digitalisierung als Effizienztreiber
Planfeststellungsverfahren werden konsequent digital umgesetzt („digital only“), unterstützt durch BIM (Building Information Modeling) und KI in der Einwendungsbearbeitung. Behörden und Unternehmen sollen so rund 30% schneller agieren können. Vorhaben wie Autobahnneubauten, Brückenersatz, Schienenausbau und Lkw-Parkplätze erhalten den Status „überragendes öffentliches Interesse“. Auch Projekte mit sicherheits- oder verteidigungsrelevanter Bedeutung werden bevorzugt behandelt.
Umweltverbände skeptisch
Gegen die Pläne stellen sich aber u. a. der NABU und BUND. Für die Verbände stellt das Gesetz einen tiefgreifenden Eingriff in die Standards des Umweltschutzes dar. Daneben kritisieren sie die Ausrichtung, alle Verkehrsmittel gleichermaßen zu fördern, statt sich auf die Schiene zu konzentrieren.