Karlsruhe gibt grünes Licht für Kassenreform und neues Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die geplanten Bundestagsabstimmungen zur Kassenreform und zum neuen Heizungsgesetz abgelehnt.
Damit können beide Gesetzesvorhaben wie vorgesehen am 10.07.2026 im Parlament beschlossen werden. Die Anträge richteten sich vor allem gegen das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren.
Nach Auffassung der Antragsteller seien den Abgeordneten zu wenig Zeit und Informationen für eine sorgfältige Beratung geblieben. Karlsruhe sah jedoch keinen Grund, die Abstimmungen vorläufig auszusetzen. Eine Entscheidung über die inhaltlichen Verfassungsfragen steht damit nicht fest und kann in späteren Hauptsacheverfahren erfolgen.
Mit der Entscheidung ist der Weg frei für die parlamentarische Verabschiedung der beiden zentralen Reformprojekte der Bundesregierung. Die Kassenreform soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren.
Das neue Heizungsgesetz ersetzt wesentliche Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes und regelt den zukünftigen Einsatz von Heizsystemen neu.