Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden veröffentlicht, die KI-Systeme mit sogenannter Retrieval Augmented Generation (RAG) bereits einsetzen oder einsetzen möchten.
Es ist ein klassisches Streitthema. Wer haftet, wenn ein Verkehrszeichen umkippt? Das Amtsgericht München sieht in einem aktuellen Verfahren einen eindeutigen Schuldigen.
„Stand der Technik“ – wie er beispielsweise in Art. 32 DSGVO erwähnt wird – ist ein unbestimmter, abstrakt-genereller Begriff. Da auch die Datenschutzgrundverordnung keine näheren Erläuterungen für diesen Begriff beinhaltet, muss dazu auf andere Veröffentlichungen zurückgegriffen werden.
Ein Autofahrer wurde dabei beobachtet, wie er während der Fahrt Tippbewegungen auf einem Gerät ausführte. Obwohl sich herausstellte, dass es sich nicht um ein Mobiltelefon, sondern um eine E-Zigarette handelte (er stellte über ein Touchdisplay die Dampfstärke ein), verhängte die Polizei ein Bußgeld von 150 Euro.
Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisteten, die aus der Union an Organisationen in den Vereinigten Staaten übermittelt wurden.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 16. Juni 2025 eine Reihe von Beschlüssen und Anwendungshinweisen verabschiedet.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorgelegt.
Ein Betroffener hat nach einem Urteil des EuGH bei einem Datenschutzverstoß grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, auch wenn er keinen materiellen Schaden erlitten hat.
Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erreichen immer wieder Anfragen von Institutionen, die den Hybridbrief gerade für Massenverwaltungsverfahren nutzen möchten, jedoch unsicher sind, was dabei datenschutzrechtlich zu beachten ist.
Die Bundesregierung möchte die teils marode Infrastruktur instand setzen, doch für die Autobahn GmbH vergrößert sich der finanzielle Spielraum zunächst kaum.
Das Oberlandesgericht Celle hat in einem aktuellen Verfahren (14 U 140/23) klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber bei Verkehrssicherungsmaßnahmen im Rahmen von Ausschreibungen streng das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Erfordernis eines offenen Wettbewerbs beachten müssen.
Nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [ist], sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt“.