Neuer Meilenstein im Arbeitsschutz: Bundeskabinett beschließt Änderung der Gefahrstoffverordnung

Krebserzeugende Stoffe, gefährliche Chemikalien, unsichtbare Risiken: Mit einer entscheidenden Verordnungsänderung geht Deutschland jetzt einen bedeutsamen Schritt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksamer zu schützen.

Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 eine wegweisende Änderung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet, die einen bedeutenden Fortschritt im Arbeitsschutz markiert. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Beschäftigte besser vor gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen zu schützen.

Insbesondere bei krebserzeugenden Stoffen werden die Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs (2016–2019) vollständig umgesetzt. Der Beschluss schafft eine verbesserte Rechtsgrundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt stehen die Aktualisierung des Risikokonzepts für krebserzeugende Gefahrstoffe, präzise Voraussetzungen für Tätigkeiten mit hohem Risiko und klare Anzeigepflichten gegenüber Behörden. Neben der Gefahrstoffverordnung werden auch die PSA-Benutzungsverordnung und die Biostoffverordnung angepasst, um die Harmonisierung mit der europäischen Rechtslage zu gewährleisten.

Die Änderungen bieten Unternehmen mehr Rechtssicherheit und Beschäftigten einen verbesserten Gesundheitsschutz. Besonders in Handwerk und Industrie wird dies zu einer Risikominimierung beitragen. Die neuen Regelungen treten noch in diesem Jahr in Kraft und werden die Arbeitswelt nachhaltig prägen. Sie markieren einen wichtigen Schritt zu einer Arbeitskultur, in der Mitarbeiterschutz nicht nur eine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit ist.

Quelle: www.bmas.de

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