Verwirrt durch Verkehrsschilder? Autofahrer muss trotzdem zahlen

Ein Autofahrer geriet auf einer Autobahn in eine Radarkontrolle. Das anschließende Fahrverbot wollte er aber nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Seine Argumentation: Die Aufstellung der Beschilderung sei so missverständlich gewesen, dass er nicht hätte wissen können, welche Höchstgeschwindigkeit gegolten habe. Nun entschied ein Gericht über den Fall.

Geschwindigkeitsüberschreitung und verwirrende Schilder

Der Kläger war zuvor auf einem Autobahnabschnitt unterwegs, auf dem temporär eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt. Da er mit über 146 km/h unterwegs war, verordnete die Behörde ein Bußgeld von 900 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot gegen den Raser.
Der Fahrer argumentierte nun vor Gericht, dass die Verkehrsschilder auf der Strecke verwirrend und missverständlich gewesen seien. Seiner Meinung nach waren die Schilder so angebracht, dass er die tatsächliche Geschwindigkeitsbegrenzung nicht richtig erkennen konnte.

Verwirrung kein Argument

Das OLG Frankfurt (Beschl. v. 20.1.2025, Az. 2 Orbs 4/25) kam jedoch zu dem Schluss, dass die Beschilderung ausreichend klar gewesen sei und der Fahrer verantwortlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung war. Das Gericht betonte, dass Autofahrer stets aufmerksam auf die Straßenschilder achten müssen und sich nicht auf vermeintliche Verwirrung berufen können, um eine Geschwindigkeitsübertretung zu rechtfertigen. Wer Schilder nicht verstehe, sei erst recht zur Rücksichtnahme verpflichtet, so das Gericht.

Gericht stuft Schwere des Vergehens hoch

Aus diesem Grund stufte das OLG Frankfurt am Ende die Verkehrsordnungswidrigkeit von einem Fahrlässigkeits- zu einem Vorsatzdelikt hoch. Der Kläger hatte also mit seiner Argumentation vor Gericht das Gegenteil des Erstrebten erreicht und erst recht Zweifel an seiner Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr gesät.