Werbeprojektionen auf Autofenstern verboten

Die Projektion von Werbung auf die Seitenscheiben parkender Autos führt zu Ablenkung und gefährdet den Straßenverkehr. Dies hat zur Folge, dass die Betriebserlaubnis der betroffenen Fahrzeuge erlischt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dies in einem aktuellen Beschluss (5 E 5778/24) bestätigt.

Klage gegen Betriebsuntersagung
Eine Carsharing-Firma aus Hamburg, die zahlreiche Fahrzeuge mit einem digitalen Werbesystem (sog. DOOH System) ausgestattet hatte, klagte gegen die Untersagung des Betriebs ihrer Autos. Die Firma bot ihren Kunden Fahrzeuge an, die mit Projektoren im Innenraum ausgestattet waren, die digitale Inhalte wie Werbung und Nachrichten auf die hintere rechte Seitenscheibe projizierten.

Polizei meldet Mangel
Die Berliner Polizei hatte dem Landesbetrieb Verkehr gemeldet, dass ein Fahrzeug der Firma eine unzulässige Videoprojektion gemäß § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) installiert hatte. Daraufhin forderte die Zulassungsbehörde die Firma auf, den Mangel zu beseitigen. Da die Firma dieser Aufforderung nicht nachkam, untersagte die Behörde den Betrieb des betroffenen Fahrzeugs.

Betriebsuntersagung für weitere Fahrzeuge
Neben dem bereits gemeldeten Fahrzeug waren auch 518 weitere Fahrzeuge der Firma mit dem Werbesystem ausgestattet. Die Zulassungsbehörde erließ daher eine Betriebsuntersagung auch für diese Fahrzeuge.

Sofortiger Vollzug
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied, dass die sofortige Vollziehung der Betriebsuntersagung gerechtfertigt war. Die Richter betonten, dass die Projektionseinrichtungen eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellten, da sie die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer ablenken könnten.

Öffentliches Interesse überwiegt
Das Gericht stellte fest, dass das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit das wirtschaftliche Interesse der Firma an der Nutzung der Werbesysteme überwiege. Die Sicherheit im Straßenverkehr habe Vorrang und die Betriebsuntersagung sei notwendig, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Fazit
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Verkehrssicherheit vor wirtschaftlichen Interessen. Die Ablenkung durch Werbeprojektionen auf Autofenstern stellt eine ernsthafte Gefahr dar, die nicht hingenommen werden kann. Die Firma muss nun die unzulässigen Projektionseinrichtungen aus ihren Fahrzeugen entfernen, um die Betriebserlaubnis wiederzuerlangen.