
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für das Gesundheitswesen
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Seminar
zzgl. MwSt.
Bestellnummer: | SW10014 |
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1-tägige Inhouse-Schulung
- Datenschutzrecht im Gesundheitswesen
- Die neue Rechtsgrundlage: DS-GVO
- Notwendige Maßnahmen
In Einrichtungen des Gesundheitswesens stellt der gesetzeskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten einen anspruchsvollen Bereich des Datenschutzes dar. Insbesondere bei Patientendaten bestehen hohe Anforderungen. Zunehmend werden bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen durch Aufsichtsbehörden ausgesprochen.
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat der Datenschutz am 25. Mai auch im Gesundheitswesen einen neuen Unterbau erhalten. An verschiedenen Stellen bedeutet dies eine nochmalige Verschärfung der strengen Vorschriften. In unserem Seminar fokussieren wir den Datenschutz im Gesundheitswesen und seine Besonderheiten, die u.a. für Krankenhäuser, Arztpraxen, Heilpraktiker, Therapeuten und Pflegeheime gelten.
Schulungsinhalt
- Datenschutzrecht im Gesundheitswesen
- Grundlagen und Grundprinzipien des Datenschutzes
- Wichtige Neuerungen und Auswirkungen
- Notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Gesetzgebung (u.a. Datenschutzmanagementsystem, Hinweis-, Informations- und Meldepflichten)
- Strategien zu Vermeidung von Sanktionen, Bußgeldern und Schadenersatz-Zahlungen
- Patientenrechte
- Erhebung und Übermittlung von Patientendaten
- Pflichten für Praxen und Dienstleister ("Accountability" und der "risikoorientierte Ansatz")
- Rolle und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen (inkl. Haftungsrisiko)
Ihr Nutzen
- Sie lernen, welche konkreten Maßnahmen für eine rechtssichere Umsetzung der neuen Rechtslage von Ihnen zu ergreifen sind.
- Sie erfahren aus erster Hand, welche Anforderungen Sie jetzt erfüllen müssen und wie Sie Sanktionen und Bußgelder vermeiden können.
- Sie erhalten fachkompetente, praxisorientierte Hilfestellung zur Anwendung Anwendung der DS-GVO und des BDSG-neu.
Vorzuweisende Fachkunde gem. Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Recht auf Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 4f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Teilnehmerkreis
Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Betriebsräte aus dem Gesundheitswesen
Hinweis: Seminaranmeldungen sind nur für Firmen und Behörden möglich. Anmeldungen von Privatpersonen können auf diesem Weg nicht berücksichtigt werden.
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Ablauf
Dauer
1 Tag: von 09:00 bis 17:00 Uhr
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.