
Seminar Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu): Änderungen, Umsetzung, Best Practice
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Seminar
Bestellnummer: | SW10016 |
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1-tägiges Inhouse-Seminar
Neue rechtliche Verpflichtungen und deren praktische Umsetzung. Vermeidung von Sanktionen und Bußgeldern. Best Practice.
Das Datenschutzrecht steht seit dem 25. Mai auf einer völlig neuen rechtlichen Grundlage. Die Anforderungen haben sich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) verschärft. Die Sanktionen und Bußgelder bei Missachtung wurden deutlich erhöht.
- Wie erfüllen Sie Ihre umfangreichen Rechenschafts- und Nachweispflichten?
- Wie sollte Ihr Datenschutz-Managementsystem aufgebaut sein?
- Wie reagieren Sie bei einer meldepflichtigen Datenschutzverletzung?
- Welche Rolle spielt die Datenschutz-Folgenabschätzung?
Das sind nur einige von zahlreichen Fragen, die auch kleine und mittelständische Unternehmen lösen müssen, um Strafen zu entgehen.In unserem Seminar erhalten Sie praxisorientierte Hilfestellung und Orientierung im Dickicht der neuen Rechtslage.
Schulungsinhalt
- Grundlagen von DS-GVO und BDSG-neu
- Änderungen und Auswirkungen
- Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Gesetzgebung
- Umsetzung der Neuerungen in der täglichen Praxis
- Pflichten des Unternehmens
- Datenschutz-Managementsystem
- Erlaubnistatbestände
- Verantwortung und Konsequenzen bei Verstößen
- Umgang mit Betroffenenrechten
- Best Practice
- Rolle des Datenschutzbeauftragten
Ihr Nutzen
- Sie wissen aus erster Hand, welcher Handlungsbedarf durch die DS-GVO und das BDSG-neu besteht.
- Sie erhalten kompetente, praxisorientierte Hilfestellung bei der Erfüllung der neuen Vorgaben.
- Sie erfahren, wie Sie die Risiken von Bußgeldern und Sanktionen minimieren können.
- Sie bekommen Best Practice Lösungen an die Hand.
Vorzuweisende Fachkunde gem. Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Recht auf Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 4f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Teilnehmerkreis
Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Betriebsräte
Hinweis: Seminaranmeldungen sind nur für Firmen und Behörden möglich. Anmeldungen von Privatpersonen können auf diesem Weg nicht berücksichtigt werden.
Anmeldeformular als PDF-Datei
Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Ablauf
Dauer
1 Tag: von 09:00 bis 17:00 Uhr
Gerne als Inhouse-Seminar buchbar
Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.