Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erreichen immer wieder Anfragen von Institutionen, die den Hybridbrief gerade für Massenverwaltungsverfahren nutzen möchten, jedoch unsicher sind, was dabei datenschutzrechtlich zu beachten ist.
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Die Bundesregierung möchte die teils marode Infrastruktur instand setzen, doch für die Autobahn GmbH vergrößert sich der finanzielle Spielraum zunächst kaum.
Das Oberlandesgericht Celle hat in einem aktuellen Verfahren (14 U 140/23) klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber bei Verkehrssicherungsmaßnahmen im Rahmen von Ausschreibungen streng das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Erfordernis eines offenen Wettbewerbs beachten müssen.