Nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [ist], sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt“.
Dem offiziellen Verkehrszeichenkatalog nach können Gefahrzeichen vor Viehtrieb oder auch einer Krötenwanderung warnen. Auch entsprechende Zusatzzeichen bestehen. Im nordhessischen Wabern kommt nun, zumindest temporär, ein weiteres Schild hinzu: die Warnung vor Störchen.
Der Freistaat Bayern hat eine zweijährige Testphase mit intelligenten Baken beendet. Die Ergebnisse sind durchwachsen.
Bei einem lang andauernden Arbeitsverhältnis kann der auf Auskunft in Anspruch genommene Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer näher präzisiert, auf welche Informationen oder welche Verarbeitungsvorgänge sich sein Auskunftsersuchen bezieht.