Nicht jede Straße ist bedingungslos für jedes Verkehrsmittel geeignet. Straßenverkehrsbehörden haben das Recht, die Nutzung einzuschränken, wenn es zu Unfallhäufungen kommt. So auch in einem aktuellen Fall der Stadt Rinteln.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr beschlossen. Ziel ist die Umsetzung der verschiedenen EU-Richtlinien sowie die Förderung digitaler Mobilitätsdienste und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Europäische Kommission haben gemeinsame Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebilligt.