Einheitliche Baustelleninformation für Bundesstraßen eingeführt
Das Bundesministerium für Verkehr hat ein einheitliches Arbeitsstelleninformationsschild für Bundesstraßen bekannt gegeben. Die Regelung wurde im aktuellen Verkehrsblatt veröffentlicht. Ziel ist ein bundesweit einheitliches Erscheinungsbild. Das Schild orientiert sich am bereits für Bundesautobahnen nach den RBAP 2023 vorgesehenen Arbeitsstelleninformationsschild.
Vorgesehen ist die Informationstafel insbesondere bei Arbeitsstellen, die länger als zwölf Wochen dauern und auf Strecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.000 Kfz/Tag liegen. Zusätzlich müssen erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr zu erwarten sein oder ein hoher Pendleranteil vorliegen. Sind beide Fahrtrichtungen von der Arbeitsstelle betroffen, ist die Beschilderung für beide Richtungen erforderlich.
Informationen über Länge und Art der Baustelle
Das Schild informiert unter anderem über Länge und voraussichtliches Ende der Arbeitsstelle sowie die Art der Baumaßnahme. Als Standardtexte sind beispielsweise „Erneuerung der Fahrbahn“, „Brückeninstandsetzung“ oder „Tunnelneubau“ vorgesehen.
Hinweis auf das Sondervermögen
Auf Bitte des Finanzministeriums soll auf jeden Schild der Hinweis „Hier investiert Deutschland – Finanziert aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesrepublik Deutschland“ auf die besondere Finanzierung der Arbeitsstelle hinweisen.
Klare Vorgaben für die Gestaltung
Mit 2,70 × 2,00 Metern ist die Tafel deutlich sichtbar. Sie ist vollretroreflektierend in RA 1 auszuführen; für die Beschriftung ist die Verkehrsschrift nach DIN 1451 vorgesehen. Rechtlich wichtig: Es handelt sich ausdrücklich um eine nichtamtliche Hinweisbeschilderung und damit nicht um ein neues Verkehrszeichen der StVO.