Milliarden für Straßen, Brücken und Verkehrsinfrastruktur
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 sieht für das Bundesministerium für Verkehr Ausgaben von insgesamt 26,43 Milliarden Euro vor. Damit fällt der Verkehrsetat rund 1,47 Milliarden Euro niedriger aus als 2026. Hinzu kommen allerdings 17,72 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, die für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vorgesehen sind.
Bundesfernstraßen bleiben Investitionsschwerpunkt
Für die Bundesfernstraßen sind im Einzelplan 12 insgesamt 10,69 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen 9,57 Milliarden Euro auf Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb. Gegenüber 2026 steigt dieser Ansatz leicht an.
Auch die Investitionen der Autobahn GmbH des Bundes sollen zulegen: Für 2027 sind 4,36 Milliarden Euro vorgesehen, nach 4,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung stehen weitere rund 2,04 Milliarden Euro bereit.
Bei den Bundesstraßen bleiben die Ansätze weitgehend stabil. Für Bedarfsplanmaßnahmen sind rund 903 Millionen Euro, für die Erhaltung rund 930 Millionen Euro vorgesehen. Weitere 100 Millionen Euro sollen – wie bereits 2026 – in Radwege an Bundesstraßen fließen.
Sanierung und Verkehrssicherheit bleiben wichtige Schwerpunkte
Für die Verkehrssicherung und den Erhalt des bestehenden Straßennetzes besonders relevant sind die zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen. 2,81 Milliarden Euro sollen 2027 in die Erhaltung von Brücken und Tunneln im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen fließen. Davon sind rund 2,06 Milliarden Euro für Bundesautobahnen und 750 Millionen Euro für Bundesstraßen vorgesehen.
Damit bleibt die Sanierung der bestehenden Infrastruktur ein wesentlicher Investitionsschwerpunkt. Das dürfte auch weiterhin zu einer hohen Zahl von Arbeitsstellen an Autobahnen und Bundesstraßen führen und entsprechend Bedarf an Verkehrsführung, Arbeitsstellensicherung und verkehrsrechtlichen Anordnungen erzeugen.
Der Haushaltsentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die vorgesehenen Ansätze können sich daher bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 noch ändern.