Wann ist ein Schlagloch gefährlich?
Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße und gerät in ein Schlagloch. Er kommt ins Schlingern, aber er stürzt nicht. Hinterher stellt er fest, dass ein Reifen des Motorrads beschädigt ist. Hat er Anspruch auf Schadenersatz?
Das Geschehen trug sich in Rheinland-Pfalz, genauer in der Nähe von Betzdorf, zu. Das Schlagloch, über das der Mann fuhr, hatte die Maße von 160 Zentimetern Länge, 30 Zentimetern Breite und vier Zentimetern Tiefe.
Für die Kosten der Beseitigung der Schäden verlangte der Fahrer vom zuständigen Straßenbaulastträger eine Entschädigung. Der Fall landete anschließend vor dem LG Koblenz. Das Gericht (Urt. v. 03.09.2026, Az. 10 O 199/25) wies das Begehren des Geschädigten jedoch ab.
Tiefe des Schlagloches entscheidend
Zwar sei es zutreffend, dass sich eine Kommune oder ein Landkreis um die Verkehrssicherheit einer Straße kümmern müssen. In der Praxis gibt es dafür aber Grenzen. Es könne eben nicht verlangt werden, jederzeit einen hundertprozentigen Zustand einer Straße zu gewährleisten.
Auch die Maße des Schlaglochs sprächen demnach gegen eine Verantwortung des Straßenbaulastträgers. Zwar sei die Länge von 160 Zentimetern nicht unbedeutend, aber eine Tiefe von nur vier Zentimetern im Toleranzbereich. Dieser könne sich aber je nach Situation verschieben. Für den Motorradfahrer hieß es am Ende, dass er auf den Kosten der Reparatur sitzen bleibt.