Neues Zusatzzeichen für Überholverbot
Der Verkehrszeichenkatalog (VzKat) bekommt Zuwachs, genauer gesagt das Zusatzzeichen mit der Massenangabe „2,5 t“. Die Bekanntgabe erfolgt im Vorgriff auf eine Änderung im Katalog zu einem späteren Zeitpunkt. Zuvor hatten sich in einer finalen Anhörung die für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden auf die Maßnahme verständigt.
Neue Variante erleichtert Kontrollen
Bedarf für die Einführung des Zusatzzeichens ergibt sich aus der Arbeit des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM). Das BALM muss den Berufs- und Marktzugang durch Kontrollen von Kraftfahrzeugen für die Beförderung von Gütern, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, sicherstellen. Die Einführung des Zusatzzeichens erleichtert den Kontrollauftrag. Relevante Kraftfahrzeuge können rechtzeitig vor der Kontrollstelle auf den rechten Fahrstreifen geleitet werden, um diese dort wiederum besser aus dem fließenden Verkehr auszuleiten.
Bisherige Kombination erfasste nicht alle Fahrzeuge
Bisher war lediglich eine Kombination von Zeichen 277 mit Zusatzzeichen „2,8 t“ (Zusatzzeichen 1060-33) möglich. Durch die Änderung können nun bereits Kraftfahrzeuge über 2,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, von dem Überholverbot umfasst werden.