Ein Sportartikelhersteller muss der zuständigen Gewerkschaft keinen digitalen Zugang zu seinen betrieblichen Kommunikationssystemen gewähren. Die Gewerkschaft kann ihre verfassungsrechtlich geschützten Rechte auch durch direkten Kontakt zu den Beschäftigten wahrnehmen, urteilte das Bundesarbeitsgericht.
Ein Autofahrer geriet auf einer Autobahn in eine Radarkontrolle. Das anschließende Fahrverbot wollte er aber nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Seine Argumentation: Die Aufstellung der Beschilderung sei so missverständlich gewesen, dass er nicht hätte wissen können, welche Höchstgeschwindigkeit gegolten habe. Nun entschied ein Gericht über den Fall.
Nach Art. 38 Abs. 1 und 2 DSGVO, § 6 Abs. 1 und 2 BDSG müssen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 39 unterstützen, indem sie die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Die Projektion von Werbung auf die Seitenscheiben parkender Autos führt zu Ablenkung und gefährdet den Straßenverkehr. Dies hat zur Folge, dass die Betriebserlaubnis der betroffenen Fahrzeuge erlischt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dies in einem aktuellen Beschluss (5 E 5778/24) bestätigt.
Das Amtsgericht Arnsberg hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH eingereicht, im Rahmen dessen das Amtsgericht verschieden Fragen zum Auskunftsrecht stellte.
Eine aktuelle Studie offenbart einen historischen Tiefstand bei der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Während Gewerkschaften Alarm schlagen, suchen Arbeitgeber nach alternativen Wegen der Interessenvertretung.
Eine nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO erlassene nationale Rechtsvorschrift über die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke von Beschäftigungsverhältnissen muss bewirken, dass ihre Adressaten nicht nur die Anforderungen erfüllen müssen, die sich aus Art. 88 Abs. 2 DSGVO ergeben, sondern auch diejenigen aus Art. 5, Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 9 Abs. 1 und 2 DSGVO.
Wer trinkt und dann das Fahrrad nutzt, handelt sicherlich verantwortungsvoller, als wenn er ein Kraftfahrzeug steuern würde. Aber auch für Zweiräder gilt eine Promillegrenze. Doch darf man Alkoholsündern die Nutzung eines Fahrrads verbieten, wenn sie keinen PKW-Führerschein besitzen?
In der Debatte um die Einführung eines Karenztags bei Krankschreibungen bezieht Bundesarbeitsminister Hubertus Heil deutlich Position. Der SPD-Politiker weist Vorschläge zur Streichung der Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag entschieden zurück und verteidigt das bestehende System.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 17. Dezember 2024 eine Stellungnahme zur Verwendung personenbezogener Daten für die Entwicklung und Einführung von KI-Modellen angenommen.