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In einem kürzlich ergangenen Beschluss wies das VGH München die Forderung einer Grundstückseigentümerin zurück. Sie hatte versucht, rechtliche Schritte gegen die Aufforderung zur Entfernung von Absperrungen auf einem öffentlich gewidmeten Geh- und Radweg, der über ihr Grundstück führt, zu stoppen.