Auch dank KI lebt der Traum von einer reibungslosen und ressourcensparenden, auf Echtzeitdaten fußenden Verkehrsgestaltung. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für ein Mobilitätsgesetz vorgelegt.
Um die Prozesse der Auskunftserteilung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, sollten bereits im Vorfeld organisatorische Fragen der Zuständigkeit der Bearbeitung der Anträge festgelegt werden.
Nachdem Anwohner der Bodenseehalbinsel Höri (Landkreis Konstanz) auf ihren Grundstücken innerorts Schilder mit der Aufschrift „Freiwillig 30“ aufgestellt hatten, forderte das Landratsamt Konstanz die sofortige Entfernung dieser Schilder unter Androhung eines Zwangsgeldes.
Krebserzeugende Stoffe, gefährliche Chemikalien, unsichtbare Risiken: Mit einer entscheidenden Verordnungsänderung geht Deutschland jetzt einen bedeutsamen Schritt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksamer zu schützen.
Auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein.
Wer durcheine Waschanlage fährt, beschleicht nicht selten die Angst vor Schäden am Auto. Insbesondere Zusatzausstattung wie z. B Heckspoiler bieten eine Fläche für mögliche Schäden. Kann eine Waschanlage die Haftung dafür ausschließen?
Radwege müssen sicher befahrbar sein, aber die Verkehrssicherungspflicht unterscheidet Formen des Radfahrens. So stellte es das OVG Brandenburg in einem aktuellen Urteil (2 U 21/24) fest.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem sog. Scraping-Komplex das Revisionsverfahren zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt.
Verkehrssicherheit ist ein hohes Gut und sollte bei einer verkehrsrechtlichen Anordnung immer im Vordergrund stehen. Doch es gibt Ausnahmen, etwa dann, wenn ein einzelnes Unternehmen massiv unter einer Anordnung leiden würde.
Wenn eine betroffene Person einen Auskunftsantrag stellt, müssen ihr grundsätzlich alle in Art. 15 DSGVO genannten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Daher hat der Verantwortliche, wenn er die betroffene Person betreffende Daten verarbeitet, alle in Art. 15 Abs, 1 und gegebenenfalls die in Art. 15 Abs. 2 genannten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil (06.06.2024, Az.: BVerwG 3 C 5.23) zu einem langjährigen Streit um das Parken auf Gehwegen entschieden. Geklagt hatten die Anwohner von drei Bremer Straßen. Sie verlangten ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten gegen Fahrzeuge, die verbotswidrig aufgesetzt auf den Gehwegen in ihren Straßen geparkt sind.