Kurioser Polizeieinsatz in Lindhorst (Niedersachsen): Unbekannte haben in der Nacht zum Sonntag (12. April 2026) auf der Fahrbahn eines Busbahnhofs kurzerhand eine Mauer errichtet.
Im Zeitraum vom 13. bis 19. April 2026 findet europaweit eine koordinierte Kontrollaktion zur Einhaltung von Geschwindigkeitsvorgaben statt. Höhepunkt der Aktion ist der 15. April, an dem verstärkt und flächendeckend Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.
Die Auftragslage im deutschen Straßenbau zeigt aktuell eine spürbare Abschwächung. Nach Angaben aus der Branche gehen die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe zurück, was sich besonders im Straßenbau deutlich bemerkbar macht. Trotz eines weiterhin hohen Investitionsbedarfs im Straßennetz fehlt es an konkreten Ausschreibungen und vergebenen Projekten.
Unebenheiten gehören bei historischem Kopfsteinpflaster zum typischen Erscheinungsbild. Das Landgericht Koblenz (1 O 9/25) hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass eine mehrere Zentimeter breite Lücke in einer solchen Pflasterfläche nicht automatisch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellt. Für Bau- und Verkehrsbehörden bestätigt das Urteil: Maßstab ist nicht die absolute Unebenheit, sondern der Gesamteindruck der Verkehrsfläche und die berechtigte Sicherheitserwartung der Nutzer.
Die aktuellen vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Verkehrsunfallbilanz 2025 zeigen einen leichten Anstieg der Verkehrstoten gegenüber dem Vorjahr.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz nimmt eine weitere Hürde. Der Entwurf, der einen umfassenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten vorsieht, liegt nun dem Bundestag vor.
Mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (Az. 18 L 2261/25) hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung abgelehnt. Streitgegenstand war ein Verkehrsversuch mit veränderter Verkehrsführung und Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet. Antragsteller wollten erreichen, dass die Maßnahme bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt wird.
Die Bundesregierung plant die rasche Einführung und Umsetzung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG). Am Montag, den 26. Januar 2026, findet dazu im Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt.
Die Bundesregierung hatte vor der Weihnachtspause das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um einen grundlegenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu initiieren. Ziel ist es, marode Brücken, überlastete Schienen und sanierungsbedürftige Wasserstraßen zügiger zu sanieren und auszubauen. Doch nicht alle sind damit glücklich.
Der Bund hat die Baufreigabe für insgesamt 23 Straßenbauprojekte erteilt. Damit können in den kommenden Monaten wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Bundesfernstraßennetzes starten.
Nicht jede Straße ist bedingungslos für jedes Verkehrsmittel geeignet. Straßenverkehrsbehörden haben das Recht, die Nutzung einzuschränken, wenn es zu Unfallhäufungen kommt. So auch in einem aktuellen Fall der Stadt Rinteln.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr beschlossen. Ziel ist die Umsetzung der verschiedenen EU-Richtlinien sowie die Förderung digitaler Mobilitätsdienste und die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
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